Welche Kosten entstehen, wie können diese finanziert werden und welche Voraussetzungen gibt es dafür?
Oft besteht der Wunsch, einen pflegebedürftigen Angehörigen in einer Tagespflege betreuen zu lassen. Häufig besteht allerdings eine Ungewissheit bezüglich der Kosten.
Das Gute: Es existieren viele Möglichkeiten, die Kosten von der Pflegekasse übernehmen zu lassen. Im Idealfall kann die Betreuung sogar vollkommen kostenneutral sein.
Die anfallenden Kosten für die Tagespflege setzen sich aus folgenden Kosten zusammen:
Die Kosten für die Tagespflege in unserem Hause sind abhängig vom Pflegegrad und werden pro Betreuungstag berechnet. Sie können individuell entscheiden, wie viele Tage je Woche Ihr Angehöriger betreut werden soll. Unsere Leistungen werden montags bis freitags (außer an Feiertagen) angeboten.
Der Kostenanteil für die Pflege und die Fahrtkosten werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen. Sofern der pflegegradabhängige Höchstbetrag überschritten wird, sind die Zusatzkosten als „indirekter Eigenanteil“ zu tragen.
Die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Investition sind stets selbst zu tragen und stellen den „direkten Eigenanteil“ dar.
Mittels des Entlastungsbetrags der Pflegeversicherung kann der Eigenanteil ausgeglichen werden, sofern dieser noch nicht für andere Leistungen verwendet wurde.
Pflegegrad | Sachleistung Tagespflege | Entlastungsbetrag* | Max. effektive Kostenerstattung |
---|---|---|---|
1 | 0,00 € | Max. 125,00 € | 125,00 € |
2 | 689,00 € | Max. 125,00 € | 814,00 € |
3 | 1.298,00 € | Max. 125,00 € | 1.423,00 € |
4 | 1.612,00 € | Max. 125,00 € | 1.737,00 € |
5 | 1.995,00 € | Max. 125,00 € | 2.120,00 € |
* Sofern noch nicht anderweitig verwendet.
Der Eigenanteil, der nach Abzug der Zuschüsse durch die Pflegekassen übrig bleibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch das Sozialamt übernommen werden. Dafür muss ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Neben der eigenen finanziellen Bedürftigkeit, müssen auch fehlende Mittel bei der Ehegattin oder dem Ehegatten sowie bei den Kindern des Pflegebedürftigen festgestellt werden.
Der Antrag auf Sozialhilfe ist erst ab dem Pflegegrad 2 möglich.
„Sie wünschen eine individuelle Beratung zu Kosten und Finanzierung? Gerne können wir einen kostenlosen Beratungstermin bei uns vor Ort oder telefonisch vereinbaren.“
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Pflegegrades und bei der Vorbereitung sowie beim Besuch des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten).
Die Kosten für die Pflege sowie den Hol- und Bringservice werden bis zum jeweiligen Höchstsatz (abhängig vom Pflegegrad) von der Pflegekasse übernommen.
Weitergehend können die Unterkunft, die Verpflegung und die Investitionen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ganz oder anteilig finanziert werden.
Außerdem ist – in begründeten Ausnahmefällen – eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich.
Als Vertragspartner der Pflegekassen rechnen wir – bei festgestellter Pflegebedürftigkeit – unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand.
Den direkten sowie den eventuell anfallenden indirekten Eigenanteil stellen wir Ihnen in Rechnung. Diesen können Sie anschließend über den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegeversicherung geltend machen.
Die Inanspruchnahme der Sachleistungen für die Tagespflege hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes. Ebenso werden Sachleistungen für ambulante Pflegedienste sowie für Kombinationsleistungen nicht gekürzt.
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Bahnhofstrasse 10b
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